Gezielte Desinformation zur Destabilisierung eines Staates sollte unter Strafe gestellt werden.

Wir leben in einer Zeit in der durch rechte Hassreden und falsche Tatsachenbehauptungen (Fake-News) immer wieder versucht wird die Grundlagen der freiheitlich demokratischen Grundordnung und das Streben nach sozialer Gerechtigkeit zu beschädugen. Um diesem Tun entgegenwirken zu können, brauchen wir Gesetze die den Bürger vor solchem Tun schützen, falsche Meinungen verhindern und der Wahrheit zu ihrem Recht verhelfen.

Die Angriffe auf das Grundprinzip von Wahrheit und Gerechtigkeit erfolgen durch die Behauptung und Verbreitung falscher Tatsachen. Dies geschieht durch subversive Interessengruppen, die oft aus dem Ausland initiiert und gesteuert sind. Schauplatz des Geschehens sind soziale Medien.

Der Vorstoß der Union gegen solches verwerfliches Handeln ist daher zu begrüßen. Die  Forderungen aus der Union (Quelle:FAZ) nach gesetzlichen Regelungen sind überfällig.


Daher sollte ein entsprechendes Gesetz möglichst zeitnah verabschiedet werden. Unter Rückgriff auf bewährte Vorlagen (Gesetz zur Ergänzung des Strafgesetzbuches – Strafrechtsergänzungsgesetz – vom 11. Dezember 1957) könnte folgender Gesetzestext beschlossen werden:

  1. Wer  durch falsche Tatsachenbehauptungen falsche Meinungen rechtes Gedankengut verherrlicht oder propagiert oder gegen andere Völker oder Rassen hetzt, wird mit Gefängnis nicht unter drei Monaten bestraft. Der Versuch ist strafbar.
  2. Wer durch falsche Tatsachenbehauptungen gegen die demokratische Grundordnung hetzt, gegen ihre Organe, gegen gesellschaftliche Organisationen oder gegen Bürger wegen einer staatlichen oder gesellschaftlichen Tätigkeit oder einer Zugehörigkeit zu einer staatlichen Einrichtung oder gesellschaftlichen Organisation hetzt, Lügen verbreitet oder sie durch Hassreden  bedroht, wird mit Gefängnis nicht unter drei Monaten bestraft. Der Versuch ist strafbar.

Da solche Straftaten meist im öffentlichen Raum begangen werden schlage ich eine neue Art der Bestrafung vor:

Den öffentlichen Tadel

  1. Öffentlicher Tadel kann in Gesetzen und Verordnungen für bestimmte Straftaten als Strafe allein oder wahlweise neben anderen Strafen angedroht werden.
  2. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt auf Kosten des Verurteilten. Die Art und Weise der Bekanntmachung bestimmt das Gericht.

Durch diese Gesetzesergänzungen könnte erreicht werden, dass der Bürger in seiner mündigen Entscheidung durch Informationen und Erläuterungen deren Richtigkeit geprüft und belegt ist, vor falschen Überzeugungen und und undemokratischen Wahlentscheidungen geschützt ist.

Fehlentscheidungen bei Wahlen und falsche Meinungen können so wirksam im Interesse von Freiheit und Demokratie bekämpft werden.

Nicht nur „Die Bundesrepublik“ hat ein mulmiges Gefühl, ich ganz persönlich habe langsam auch ein mulmiges Gefühl.