Beitrags-Archiv für die Kategory 'Große weite Wirklichkeit'

Die Schweiz, der Islam und ein Dilemma.

Montag, 30. November 2009 9:27

Die Schweiz und die deutschen Gutmenschen.
In der Schweiz haben sich die Bürger, so wird uns berichtet für ein Minarett-Verbot ausgesrochen.
Wir sind betroffen, verstößt es doch gegen die Religionsfreiheit.
Das trifft sicher zu und es ist ein schweres Dilemma:
Auf der einen Seite ist die Religionsfreiheit, das Recht auf freie Religionsausübung, auf der anderen Seite gibt es aber ein Probleme mit dem Islam. Jedenfalls mit dem real existierenden Islam.
Zwei Grundsätze, die für uns noch wichtiger sind als die Religionsfreiheit stehen im Widerspruch zum Islam:
Die Gleichheit vor dem Gesetz.
Die Trennung von Staat und Kirche.
Die Gleichstellung von Mann und Frau
Es geht dabei also nicht um Kirchtürme oder Minarette, das ist eine Ersatzdebatte. Wir sollten uns den Grundfragen stellen, und dort auch Antworten verlangen.
Hier zwei Zitate aus Wikipedia. Ich halte diese Quelle, gerade hier für extrem seriös, weil sie öffentlich kontrolliert wird, weil auch jeder islamische Vertreter die Möglichkeit hat sie zu berichtigen.
Der Begriff Schari’a bezeichnet das islamische Recht und dort gibt es eine Reihe von Regeln, die wir nicht anerkennen können, auf die viele Muslime, viele muslimische Staaten nicht verzichten können.
Sie sind klare Leitlinie des Handelns der islamischen Republik Iran:
Unterschiedlicher Rechtsstatus für verschiedene Menschen und Völker
Die Schari’a unterteilt die Menschen und Völker je nach ihrem Glauben und ihrem Verhältnis zum islamischen Staat in verschiedene rechtliche Kategorien, die den Rechtsstatus einer Person festlegen:
Bürger des islamischen Staates:
Muslime – sie haben alle Rechte und Pflichten.
Dhimmis – Schutzbefohlene („Buchbesitzer“, Monotheisten), die eingeschränkte Rechte haben, Sondersteuern zahlen müssen, aber staatlicherseits geschützt sind und keinen Kriegsdienst leisten müssen.
Bürger fremder, nicht-islamischer Staaten:
Harbis (http://de.wikipedia.org/wiki/Harbi) -
Das klassische islamische Recht kennt drei Menschengruppen: Muslime, Dhimmis, Harbis. In der mittelalterlichen, nachklassischen Scharia gibt es manchmal auch noch die Gruppe der Mu’ahids. Nach klassischem islamischem Recht sind aber Friedensverträge, die für die Gruppe der Mu’ahids konstitutiv sind, nicht erlaubt, lediglich ein Waffenstillstand (hudna) ist möglich.
Die Länder der Harbis werden als Dār al-Harb („Haus des Krieges“ bzw. Kriegsgebiet) bezeichnet.
Da Harbīs prinzipiell als Feinde der Muslime gelten, schreibt die Scharia den Kampf gegen sie vor. Wollen sie in das Gebiet des Islam (Dar al-Islam) reisen, muss das Recht auf Schutz des Lebens und des Eigentums durch einen Amān, einen zeitweiligen Schutzvertrag, gewährleistet werden, den jeder Muslim mit dem Harbī abschließen kann. Durch den Schutzvertrag wird der Harbī zum Musta’min.
Mit Harbis kann während des Krieges auf verschiedene Art verfahren werden:
Sie können getötet werden (siehe dazu auch Banu Quraiza und Koran 47:4, 2:191, 4:89).
Sie können versklavt werden (siehe dazu auch Banu Quraiza).
Sie können vertrieben werden (siehe dazu auch Banu Nadir und Koran Sure 59).
Ihr Eigentum darf als Kriegsbeute genommen werden.
Die Beendigung des Kriegszustandes kann auf verschiedene Art und Weise erfolgen:
Durch Annahme des Islam.
Durch Unterordnung unter die islamische Herrschaft gemäß einem Dhimmah-Abkommen (gilt nur für Christen, Juden und Zoroastrier).
Ein Friedensvertrag ist nach klassischem islamischen Recht nicht möglich, lediglich ein maximal zehnjähriger, hudna genannter Waffenstillstand.
Was den Raub des Besitzes der Harbis angeht, ist folgende Koranstelle wichtig:
Allah hat euch zu Erben gesetzt über die Ungläubigen, über ihre Äcker und Häuser, über all ihre Güter und alle Lande, in denen ihr Fuß fassen werdet. (Koran 33, 27)
Natürlich ist all dies nicht die täglich gelebte Praxis der Muslime in Deutschland, aber auf der anderen Seite ist es bei vielen so tief verwurzelt, wie bei uns die christlich abendländische Denk- und Lebensweise.
Es ist schwer hier jenseits der religiös geprägten Wertvorstellungen und Traditionen einen gemeinsamen Weg zu finden. Wir brauchen eigentlich einen Kompromiss, aber genau den erklärt das islamische Recht mit Ungläubigen als unverbindlich und als legitimes Mittel der Kriegsführung.

IlslamBildIn der Schweiz haben sich die Bürger, so wird uns berichtet, für ein Minarett-Verbot ausgesrochen.
Wir sind betroffen, verstößt es doch gegen die Religionsfreiheit.

Das trifft sicher zu und bringt uns in ein schweres Dilemma:

Auf der einen Seite ist die Religionsfreiheit, das Recht auf freie Religionsausübung, auf der anderen Seite gibt es aber Probleme mit dem Islam. Jedenfalls mit dem real existierenden Islam. Wir sehen die Religionsfreiheit, aber nicht den Kontext, in dem die Debatte stattfindet. Wir sehen nicht, dass hier zwei völlig unterschiedliche Wahrnehmungen der Welt und zwei völlig unterschiedliche Wertesysteme aufeinander treffen. Es hat keinen Sinn, wenn wir nur über Türme diskutieren, aber das grundsätzliche Problem leugnen, so werden wir es nicht lösen. Letztlich muss das Problem aber gelöst werden.

Was wir für ein universelles Menschenrecht halten, z.B. die Gleichstellung von Mann und Frau, wird anderswo als Kurturimperialismus wahrgenommen. Unsere Ängste vor “Islamisierung” spiegeln sich anderswo als westliche Hegemonie.

Drei Grundsätze, die für uns noch wichtiger sind als die Religionsfreiheit stehen im Widerspruch zum Islam:

  • Die Gleichheit vor dem Gesetz.
  • Die Trennung von Staat und Kirche.
  • Die Gleichstellung von Mann und Frau

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Freunde oder Vasallen am Hindukusch?

Samstag, 12. September 2009 8:15

AfghKindrDeutschland wird am Hindukusch verteidigt? – Das klingt ein bisschen wie zu Kaisers Zeiten. Ist es wohl auch.

Eines ist klar, der Krieg in Afghanistan ist eine politische, keine militärische Entscheidung. Es war die Großmacht USA, die hier einmarschiert ist, aus welchen Gründen auch immer, und der ihre Verbündeten Heeresgefolgschaft geleistet haben.
In seiner edlen Art hat Richard von Weizsäcker es anders formuliert, aber es ist dasselbe:

“Souveränität bedeutet in unserer Zeit Mitwirkung in der Gesamtheit der Staaten.”*

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Die moderne Verwaltung und das Internet.

Montag, 27. Juli 2009 19:53

Ich betreibe eine kleine Internetseite, auf der ich versuche über die Leistungen/Voraussetzungen und Probleme mit der Pflegeversicherung zu informieren.

Es reicht heute nicht mehr, wenn man die Infos sammelt und bereitstellt, nein es macht mehr Spaß und ist auch erfolgreicher, wenn man das ganze mit thematisch zugehörigen Nachrichten anreichert. Wenn mir dabei etwas auffällt, dann frage ich auch mal nach.

Mein aktuelles Beispiel: Die neuen Pflegestützpunkte. Weil jeder seinen Laden “Pflegestützpunkt” nennen darf, den unbedarften Menschen dann gern betrügt, da wäre es schon schick, wenn man die “amtlichen” Pflegestützpunkte erkennen könnte – oder?

Also ich habe gefragt.

Am 2. Juni eine Mail an das Bundesminiterium für Gesundheit.

Hier der Text: [...]

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Erderwärmung gestoppt!

Montag, 13. Juli 2009 20:02

G8 und G5 und Gn haben es ja so beschlossen, das Erdklima darf sich nicht um mehr als zwei Grad erwärmen.

Wenn das keine perfekte Steilvorlage für Deutschland ist. das ist doch unser Spezialgebiet.

Genau die Erderwärmung darf nicht, also ein klarer Fall von Regelung, das bedeutet bei uns den Ruf nach einer Vorschrift. Unser Spezialgebiet, nicht Proboeme lösen, nein wir regeln sie mit Gesetzen, wir schaffen durch ein intelligentes Gesetz die Wirklichkeit ab.
Was heißt abschaffen! Wir sind im Land der Denker, der Philosphen und der Verwaltungsjuristen, welch geniale Kombination!

Es gibt keine Wirklichkeit, sondern nur unser Bild davon!

Also, mein Vorschlag zur Eröffnung der neuen Legislatur, oder doch eine Sondersitzung? Die Klimafrage eilt, jedes Zögern verschlimmert die Situation.

Hier also der Lösungsvorschlag:
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Nicht ernstlich Niggemeier nicht – also doch!

Mittwoch, 8. Juli 2009 12:22

Stefan Niggemeier, einer von Deutschlands beliebtesten Bloggern, hat es bemerkt: Das Wörtchen “nicht” wird oft und gern in deutschen Gesetzen verwendet.

Aber ist “nicht” wirklich der Bedarf, den unsere Gesellschaft braucht?  Mitnichten!
Nicht dem “nicht” sollten wir unsere Aufmerksamkeit schenken – knapp ist ein höheres Gut.
Woran scheint es uns zu mangeln?
Welches Wort sollte in den Gesetzen einen neuen, einen höheren Stellenwert finden?
Was sollte man geradezu gesetzlich vorschreiben vor jedem Nichttun und jedem Tun?

denken

Das Bundesministerium der Justiz schenkt und dankenswerter Weise die Möglichkeit eine Volltextsuche in allen Gesetzen und Verordnungen des Bundes. Frisch auf ans Werk, wir suchen.

Ich sage es gleich, es kommt wie es kommen muss.

In deutschen Gesetzen wird nicht gedacht!
Wo kämen wir da auch hin?

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Nostagie, Speed, oder was früher einmal war und heute wieder ist …

Dienstag, 12. Mai 2009 20:32

Ich sitze hier in den Bergen und genieße die Errungenschaften der modernen Technik. UMTS/HSPDA-Stick – Vodafone – geil. Das ist schneller als DSL! Wenn das Netz das anbietet, ich habe hier geiles EDGE, mit schlechter Verbindung. Das bringt mir dann locker 10 KByte/s, also eine echte 80 Kbit/s Verbindung. Nicht 3 Mbits, was ja auch schon nicht mehr richtig Top ist. Das ist Nostalgie pur. Wie war das ISDN (einkanalig)? 64 Kbits/s? Ja, da haut das hier richtig was weg, manchmal steigert es sich nämlich auf entspannte 160 Kbit/s. Da knallen die vielen bunten Animationen auf den Seiten, die schöne bunte Werbewelt, richtig durch die Leitung, nee durch die Luft. Ach was, ich sehe jetzt Dr. House, der knallt auch :)

Klar wollte ich auch ein Bild von dem einfügen, was “hier” ist, aber der Upload ist natürlich nicht so schnell, wie der Download.

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