Was sagt eigentlich Ulrich „Dämmen lohnt sich“ Wickert dazu

Polystyrol aus Baumaßnahmen wird gefährlicher Abfall !
Ab dem 30.09.2016 werden mit dem Flammschutzmittel HBCD (Hexabromcyclododekan) behandelte Dämmstoffe als gefährliche Abfälle eingestuft, sofern dessen Gehalt 1.000 mg/kg erreicht oder überschreitet. Grundlage dafür ist die Novelle der POP-Verordnung ((EG) Nr. 850/2004), welche den Umgang mit Abfällen regelt, die persistente organische Schadstoffe (POP) enthalten.

Welche Abfälle sind betroffen? 
In erster Linie Dämmstoffe aus Polystyrol (z.B. Styropor/Styrodur) aus Bauvorhaben. Hier wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass sie HBCD-haltig sind und die Schadstoffkonzentration über dem Grenzwert liegt. Nicht von dieser Regelung betroffen sind Styroporabfälle aus Verpackungen von z. B. Möbeln oder Haushaltsgeräten.
Wie sind diese Abfällen einzustufen? 

Polystyrolhaltige Dämmstoffe werden
ab dem 30.09.2016 als gefährlicher Abfall eingestuft

und, sofern sauber und getrennt erfasst, der Abfallschlüsselnummer 170603 – anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält – zugeordnet. Abweichungen hiervon können im Einzelfall und auf Basis eines geeigneten Nachweises (Analyse) erfolgen.

Die zukünftige Einstufung von Dachpappen mit Polystyrol ist noch nicht abschließend geklärt. Möglich ist eine Einstufung je nach Polystyrol-Anteil als 170603 oder 170903.

Vermischungen von polystyrolhaltigen Dämmstoffen mit anderen Abfällen werden voraussichtlich der AVV 170903 – sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten – zugeordnet.

Wohin damit? 

Die Einführung der neuen gesetzlichen Regelung zum Umgang mit HBCD-haltigem Polystyrol führt dazu, dass diese Materialien ab dem 30.09.2016 nicht mehr in die bisherigen Verwertungsanlagen verbracht werden können, sondern beseitigt werden müssen. Vor diesem Hintergrund verweigern mehrere Anlagen bereits jetzt die Annahme von Polystyrol.

Zum heutigen Tag ist noch nicht abschließend geklärt, welche (Beseitigungs-)Anlagen zukünftig für die Entsorgung in Frage kommen und welche Kosten damit verbunden sein werden.
Die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH (SBB) arbeitet derzeit an einem Merkblatt zu dieser Problematik, welches möglicherweise in der kommenden Woche verfügbar sein wird.

Konsequenzen für die Praxis: 
Polystyrol-haltige Dämmstoffe sind getrennt zu erfassen und dürfen ab sofort nicht mehr mit anderen Abfällen (z.B. Baumischabfall, BMA) vermengt werden. 

Wir bitten um Verständnis, dass wir bis zur Klärung der Entsorgungssituation keine Polystyrolhaltigen Dämmstoffe annehmen. Bitte stellen Sie diese Informationen an Ihre Mitarbeiter durch und veranlassen Sie geeignete Maßnahmen zu deren Umsetzung.

„Da zeigen wir Verantwortung für unsere Kinder und deren Kinder und für die Umwrlt in der sie aufwachsen.“

Merkblatt der Sonderabfallgesellschaft Berlin Brandenburg.

Aktuell dazu am 1.10.16 in der FAZ