Wer heute harte Maßnahmen gegen die als Demonstrationen bezeichneten Ausschreitungen islamischer Fanatiker verlangt, dem wird vorgeworfen, er messe mit zweierlei Maß. Bei den Corona-Demonstrationen habe er mehr staatliche Zurückhaltung verlangt, jetzt aber mehr staatliche Gewalt.
Dieser Vorwurf ist falsch.
Zunächst muss gesehen werden, dass die Grundrechte, so auch Art 8 GG, als Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat gedacht sind. Daher heißt es in Art 8 GG:
Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_8.html
Das Demonstrationsrecht steht danach allen Deutschen zu, nicht jeden, nicht jedem Ausländer. Dies wurde zwar durch einfache Gesetze erweitert, das spielt aber für die grundsätzlich Überlegung keine Rolle, es entsteht dadurch kein eigenes Grundrecht.
Daraus ergibt sich der grundsätzliche Unterschied im Wesen der Demonstrationen gegen die Coronamaßnahmen und für die Hamas, völlig unabhängig davon, ob man das jeweilige Anliegen unterstützt oder sogar dagegen ist.
Im Fall der Coronamaßnahmen richteten sich die Demonstrationen der Grundrechtsinhaber gegen unmittelbar gegen sie persönlich gerichtete Maßnahmen des Staates, sie waren also eine unmittelbare Inanspruchnahme des Grundrechts.
Völlig anders bei den islamischen „Demonstrationen“. Hier wird gegen bzw. für etwas „demonstriert“ von dem die Demonstranten nicht persönlich betroffen sind, und das auch nicht vom deutschen Staat ausgeht. Hier wird also nicht auf den Charakter der Demonstration als Abwehrmaßnahme von Grundrechtsträgern gegen staatliche Eingriffe Bezug genommen.
Hier „demonstrieren“ im Wesentlichen Ausländer für oder gegen Maßnahmen anderer Ausländer im Ausland.
Wenn diese „Demonstrationen“ etwas zeigen, dann dass es falsch ist ihnen in EU- und allgemeinen Gesetzen eine Rechtsgrundlage gegeben zu haben, damit Art 8 GG zu verfälschen, seine Anwendung unzulässig zu erweitern.