Justizminister Heiko Maas will die fremdenfeindliche Hetze gegen Flüchtlinge im Internet eindämmen und drängt Facebook dazu, rassistische Einträge zu entfernen
Die bisherige Zensur sei eine „Farce“.
„Insbesondere beklagen Facebook-Nutzer, dass Ihr Unternehmen trotz entsprechender konkreter Hinweise rassistische und fremdenfeindliche ‚Posts‘ und Kommentare nicht effektiv unterbinde“, legte der Minister dar.
Welt.de
Nur kurz zur Erinnerung, Heiko Maas ist Bundesminister der Justiz der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2015. zweieinhalb Jahre nach den sogenannten „Snowden-Enthüllungen“.
Facebook ist ein amerikanischen IT-Konzern, der für seinen zweifelhaften Umgang mit Userdaten stark kritisiert wird, dem vorgeworfen wird Userrechte aus Gewinnstreben zu unterlaufen,
Facebook, von dem die EU-Kommission sagt, dass wer nicht ausspioniert werden wolle, der solle Facebook verlassen.
Von diesem Facebook verlangt der deutsche Bundesminister der Justiz Heiko Maas, dass dieser Konzern Beiträge von Usern nach Gutdünken des Ministers, aufgrund moralischer Kriterien zensieren solle.
Wer deutsches strafbewehrtes Recht durch Hasskommentare verletzt, der muss strafrechtlich verfolgt werden, gegen den kann die Justiz vorgehen, das entspricht einem rechtsstaatlichen Verständnis.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Wo die freie Rede ihre Grenzen findet ist definiert, die fraglichen Postings mögen diese Grenzen überschreiten.
Heiko Maas mag mit seiner Bewertung der Postings Recht haben, aber es ist dehalb noch lange nicht sein Recht missliebige Außerungen mit Hilfe ausländischer Konzerne zu unterbinden.
Das ist kein rechtsstaatliches Vorgehen, das ist politische Willkür gegen andere Meinungen aufgrund besserer Moral, aufgrund des Widerspruchs zur eigenen Meinung.
Solches Verhalten kennen wir aus der deutschen Vergangeheit.
Es gibt keine Rechtfertigung damit wieder zu beginnen, mögen wir auch alle der Meinung sein, dass er in der Sache eigentlich Recht hat. Kein Minister, keine Regierung, darf das Recht haben alleine und „einfach so“, ohne Rechtsgrundlage, Meinungen und Meinungsäußerungen zu unterdrücken.
Ein Politiker, der allein aufgrund eigener Abwägungen, allein weil er es tatsächlich kann, Meinunfsäußerungen unterbindet, der hat den Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland verlassen.
Wer solche Forderungen erhebt, wer so handelt, der ist für ein öffentliches Amt in diesem Land ungeeignet.
Um es klar zu sagen, wenn User sich bei Facebook beschweren, wenn Facebook Verstöße gegen seine Bestimmungen erkennt und Kommentare löscht, dann ist das richtig und notwendig. Das ist bei Facebook ebenso üblich und richtig wie in kleinen Foren und in den Kommentarspalten des Internet. Aber das darf nicht zu einem Instrument der Politik, nicht zu einem Instrument von Politikern werden, um Meinungen zu unterdrücken, nur weil sie ihnen besonders missliebig sind.
* FDGO = Freiheitlich Demokratische Grundordnung