Wer A sagt muss auch B sagen

Grundrechte sind in ihrer Gesamtheit die Grundlage unserer Werteordnung. Sie bilden in ihrer Gesamtheit und in ihrem Zusammenspiel die Verfasstheit unseres Staates, die Grundstruktur unseres Lebens. 

Man kann nicht einzelne Grundrechte einfordern, andere ablehnen. Die Grundrechte gelten nicht unabhängig von einander, sondern bilden ein rechliches Gebäude. 
Es geht nicht, dass man nur anerkennt was einem gefällt, aber nicht beachtet, was einem nicht gefällt.

So ergeben sich Rechte, aber auch Pflichten, denn man kann Rechte nicht in Anspruch nehmen, ohne auch alle anderen Rechte die zur Verfasstheit, zum Grundgesetz gehören,  zu akzeptieren. Das Grundgesetz regelt nicht nur meine Rechte, es verpflichtet mich auch anderen alle diese Rechte des Grundgesetzes zu gewähren, und sogar dafür zu streiten, dass sie diese Rechte auch nutzen können und nach ihnen leben können. 

Das gilt auch für das Recht auf Asyl. Wer die Rechte und Pflichten unserer Verfassung nicht akzeptiert, sich nicht für sie einsetzt, der hat auch nicht das Recht auf Teihabe. 

Das Asyl ist ein Anspruch auf Teilhabe und Teilnahme an der Gemeinschaft unter den Regeln der Gemeinschaft. Wer diese Regeln nicht will, der kann sie auch nicht beanspruchen, er missbraucht sie. Er hat kein Recht auf Teilhabe, er hat kein Recht auf Asyl. 

Letztlich gilt das für alle Gesetze, man kann sich nicht aussuchen welche für einen selbst verbindlich sind. Egal welche höhere Rechtsordnung man für sich reklamiert. 

Wer im Namen der Wertegemeinschaft, höherer Werte, handelt, steht über dem Recht.
Man nannte das einmal Totalitarismus. 

Deshalb haben wir eine Rechtsordnung, und vor dem Gesetz sind alle gleich.  Aber, quasi als Gegenleistung, müssen auch alle diese Rechtsordnung achten.