Wieder wird an der Rente reformiert, wieder wird es keine „gerechte“ Lösung geben.
Warum eigentlich nicht? Warum das System nicht vom Ansatz her verändern, um die Rente besser den individuellen Lebensläufen anpassen zu können.
Es ist richtig, dass der Dachdecker nicht bis siebzig arbeiten kann, der angestellte Rechtsanwalt oder Arzt, der Verwaltungsangestellte vielleicht schon.
Aber zur Zeit unterliegen alle der gleichen Regelung, alle haben die gleiche feste Altersgrenze von 65 Jahren und jedes Jahr wandert sie ein Stück weiter nach oben.
Das ist nicht sinnvoll.
Die durchschnittliche Beitragszeit liegt zur Zeit bei 39 Jahren. Daraus läßt sich ein verändertes System ableiten.
Die Idee:
Die Umstellung von der Altersgrenze auf die Versicherungsdauer.
Wer 40 Beitragsjahre hat, der „muss“ in Rente gehen, wie jetzt mit 65 Jahren. Den Beginn der Beitragszahlung kann jeder Versicherte individuell festlegen, aber nicht später als mit dem Abschluss der letzten Ausbildung.
Das führt zu einer deutlichen Verschiebung des realen Renteneintrittsalters je nach Berufsgruppe und Lebensweg oder zu deutlichen Abschlägen, wie jetzt auch. Der Unterschied zum bestehenden System ist kleiner, als es zunächst scheint.
Der Dachdecker, der mit 20 seinen Gesellenbrief hat wird dann beginnen Beiträge zu zahlen und geht mit 60 in Rente, der Verwaltungsangestellte, der studiert hat, seinen Abschluss mit 30 erreicht, geht mit 70 Jahren in Rente.
Es gibt aber die Option den Beginn der Beitragszahlung vor zu ziehen. Das wird sich für den Dachdecker nicht lohnen, für den Akademiker ist es eine individuelle Entscheidung. Zahlt er Beiträge während des Studiums kann er früher in Rente, wird aber auch deutlich weniger Rente bekommen. Zahlt er Beiträge erst nach der Ausbildung wird er mehr, aber später bekommen.
Mir ist schon klar, dass die Tücke im Detail steckt.
Das ist aber eventuell nicht so problematisch, wie es zunächst erscheint. Die Entscheidung über den Beginn der Betragzahlung lässt sich nachträglich treffen. Vorausgesetzt es wurden tatsächlich Beträge gezahlt. Gezahlte Beiträge werden dann zwar angerechnet, aber sie zählen nicht als Beitragsjahre.
Alternativ: Man lässt die Bedingung „spätestens nach Abschluss der Ausbildung“ fallen, was aber der Abschaffung der Pflichtversicherung gleich käme. Nicht unproblematisch.