Wie sagte Frau Merkel:
Darüber hinaus möchte ich Ihnen mitteilen, dass unabhängig von diesem konkreten Verfahren die Bundesregierung der Auffassung ist, dass § 103 StGB als Strafnorm zum Schutz der persönlichen Ehre für die Zukunft entbehrlich ist. Wir werden deshalb einen Gesetzentwurf zu seiner Aufhebung vorlegen. Der Gesetzentwurf soll noch in dieser Wahlperiode verabschiedet werden und 2018 in Kraft treten.
Ist das jetzt ein Beispiel feinsten dialektischen Handelns, oder nur ein irrlichterndes „ich will nicht kann aber nur müssen – alternativlos“?
Oder will uns die Kanzlerin zeigen, dass sie auch Satire kann? Wenn das so ist, dann Chapeau, sie ist besser als Böhmermann.
Die Bundesregierung, besonders wohl Frau Merkel, will die Strafverfolgung Böhmermanns nach § 103 StGB zulassen, hält den Paragrafen aber für überflüssig.
Dass sie die Vorschrift nicht nur für überflüssig hält, sondern auch abschaffen will macht die Sache zur Satire. Da sich hier wohl alle Parteien einig sind wird sie dieses Vorhaben auch umsetzen können. Noch in dieser Legislaturperiode, 2018 gibt es das Gesetz dann nicht mehr.
Es wird bis zur letztinstanzlichen Entscheidung in der Sache Böhmermann vermutlich länger als bis 2018 dauern. Da frage ich mich schon, was soll der Zirkus? Es wird ja wohl kaum eine Verurteilung aufgrund eines Gesetzes geben, das es nicht mehr gibt?
Auch als Gericht würde ich mich veralbert fühlen und den ersten Prozesstag vermutlich erst 2018 ansetzen, dann hat sich der Fall von selbst erledigt und ich müsste mich nicht mit diesem höchst peinlichen Blödsinn befassen.
Wenn das so weitergeht, dann kann ich unter jeden Artikel zur aktuellen deutschen Politik das „Dunkel wars, der Mond schien helle in Absurdistan“ setzen.