Sofort EinG-Regel, alles andere ist verfassungsfeindlich.

Eine Mehrheit der Deutschen steht hinter der Aussage

„Ich fände es richtig, wenn nicht gegen Corona geimpfte Personen weniger Freiheiten zurückerhalten als geimpfte Personen, wie dies Kanzleramtsminister Helge Braun vorschlägt.“

Auch wenn die Politik die Frage so stellt, so ist sie dennoch objektiv falsch gestellt. Sie ist irreführend, da sie etwas unterstellt, das so nicht ist. Nämlich, dass Geimpfte oder Genesene andere nicht anstecken können.

Es ist daher Unfug die Frage der Rechte am Impfstatus fest machen zu wollen, vielmehr müsste dies an einer potentiellen Gefährlichkeit fest gemacht werden. Wer nicht infektiös ist, wer nicht andere anstecken kann, der darf in seinen Rechten nicht eingeschränkt werden, weil es dafür keine Begründung gibt, anders als bei Personen, die andere anstecken, gefährden können.

um Grundrechte einschränken zu können bedarf es einer Begründung, nicht um sie zu „gewähren“.

Konsequent wäre es also, Getestete von Auflagen zu befreien, da sie ihren sicheren Status nachweisen können. Bei allen anderen ist das Vorhandensein einer Infektiosität, oder deren Abwesenheit eine reine Vermutung. Diese Vermutung, eigentlich nur die Möglichkeit ist aber keine ausreichende Grundlage für Grundrechtseinschränkungen.

Wenn überhaupt, dann dürfte nur die Gruppe mit dem Nachweis der eigenen Infektionsfreiheit, mit dem Nachweis andere nicht anstecken zu klnnen, von Beschränkungen ausgenommen werden. Das sind aber, wenn überhaupt, nur Getestete.

Schon an dieser völlig willkürlichen Vorgehensweise sieht man, das es hier nicht um Gesundheit geht, sondern um Herrschaft und Unterwerfung.

Eigentlich sah das Kanzleramtsminister Braun auch mal so.