Mein Begriff von dem, was Spießertum ausmacht, hat sich im Laufe der Zeit gewandelt. Dachte ich anfangs noch, es zeige sich hauptsächlich in der Anerkennung bürgerlicher Verhaltensmaßregeln, konventionellem Lebensstil, regelmäßigen Tagesabläufen und Respekt vor Tradition, glaube ich inzwischen begriffen zu haben, dass man einen Spießer an seiner Angst erkennt: vor Individualität, vor der Ausgrenzung, die er deswegen fürchtet, der Verzweiflung in die ihn das stürzen würde, und der daraus erwachsenden Wut auf diejenigen, die ihm vormachen, dass es auch anders geht und sie darauf pfeifen.
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Nach Artikel 13 unseres Grundgesetzes ist die eigene Wohnung unverletzlich, ihre Privatheit also ein Grundrecht. Dieses Grundrecht kann nach Absatz 4 nur bei „Gefahr im Verzug“, unter besonderen Bedingungen also, außer Kraft gesetzt werden. Eine richterliche Anordnung muß in jedem Fall nachgeholt werden. – Nicht so jedoch, wenn der grüne Moralist antritt die Welt zu retten.
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