Geltendes Recht ist unwichtig – Oder: Die Rechtsbeugung der Kanzlerin

Faktisch heißt das für Deutschland, dass es nur dann für die Prüfung der Asylanträge zuständig ist, wenn die Asylsuchenden per Flugzeug nach Deutschland einreisen, was in den meisten Fällen ein Visum voraussetzt, oder illegal über den Landweg einreisen, ohne sich zuvor woanders registrieren zu lassen.

Quelle Bundesregierung

Die illegale Einreise ist allerdings eine Straftat.

Die unerlaubte Einreise und der unerlaubte Aufenthalt im Bundesgebiet sind nach § 95 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) strafbar, weil diese Taten die „Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern unter Berücksichtigung der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit sowie der wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interessen“ (vgl. § 1 AufenthG) als Grundlage des gesamten deutschen Aufenthaltsrechts unterlaufen und vereiteln. Wer sich in Deutschland ohne den erforderlichen Aufenthaltstitel aufhält, ist zudem ausreisepflichtig und hat das Bundesgebiet zu verlassen (§ 50 Abs. 1, 2 AufenthG).

Quelle  Bundesminister des Inneren

Leider gehört Rechtsbeugung inzwischen zum Standardvorgehen der Verwaltung. 

Wer regelmäßig Kontakt zur Kranken- und Pflegeversicherung hat, wer sich praktisch mit der „Hilfe zur Pflege“ beschäftigt, der weis das längst. 

Das von der Verwaltung bei konkreten Vorhaltungen gewählte Standardargument ist dann der Hinweis auf die knappen Mittel, die Sparzwänge. Die sind zwar rechtlich unerheblich, aber in der Praxis der limitierende Faktor bei der Anwendung rechtsstaatlichen Verwaltungshandelns. 

Wer dieses Verhalten erlebt, gleichzeitig aber immer wieder hört, dass Milliarden für andere Zwecke, für Flüchtlinge, problemlos verfügbar sind, der ist verstimmt, der fühlt sich vom Rechtsstaat im Stich gelassen. 

Das hat dann die sichtbaren Folgen. Geringe Wahlbeteiligung, Pegida und andere Zeichen der Verbitterung.