Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG)


§ 2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieses Gesetzes ist 

  1. Krankheitserreger
    ein vermehrungsfähiges Agens (Virus, Bakterium, Pilz, Parasit) oder ein sonstiges biologisches transmissibles Agens, das bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen kann
  2. Infektion
    die Aufnahme eines Krankheitserregers und seine nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung im menschlichen Organismus.

Ein Infizierter ist also eine Person die ein vermehrungsfähiges Virus in sich trägt und Symptome zeigt. Diese Symptome sind nämlich die Folge der Vermehrung des Virus.
Diese Legaldefinitionen werden von keinem der Beteiligten, weder RKI noch seinem Chef Wieler, weder von Spahn noch Lauterbach, beachtet.

Es ist also von staatlichen Stellen rechtswidrig und von privater und journalistischer Seite dumm, wenn positiv Getestete als Infizierte bezeichnet werden. Ein positiver Corona PCR-Test weist kein vermehrungsfähiges Virus nach, sondern nur Bruchstücke, einzelne Gene, ein auch zu diesem Virus passendes RNA Bruchstück. Von einer nachfolgenden Entwicklung im menschlichen Organismus kann schon erst Recht keine Rede sein. Diese Entwicklung ist es nämlich, die die Symptome macht.

Es ist also nur der ein „Corona-Infizierter“ der Symptome hat und diese auf dem Virus beruhen. Daher ist der PCR-Test geeignet bei Patienten, Menschen mit Symptomen, einen Hinweis auf eine wahrscheinliche Ursache zu geben. Viren können sich nicht selbst vermehren, sondern nur dadurch, dass sie in Zellen eindringen und diese Zellen zu ihrer Vermehrung „missbrauchen“. Das führt dann eben zu Symptomen.
Der PCR-Test ist als diagnostisches Mittel, um eine Infektion nachzuweisen, völlig ungeeignet, also keine Infektion ohne Symptome.

Deshalb schreibt die Firma Roche in den Erläuterungen zu ihrem Covid 19 Test:

Der cobasT SARS­CoV­2 Test ist ein CE­IVD markierter, qualitativer Real­Time RT­PCR Test zum direkten Nachweis von SARS­ CoV­2 RNA in Proben der oberen Atemwege von Patienten, die Symptome der COVID­19 aufweisen.

Quelle.

Absolut hörenswert: NDR-Coronavirus update