Wie Recht zu Unrecht gemacht wird.

Es gibt ein grundsätzliches Problem in jeder Rechtsordnung.
Wenn das geschriebene Recht nicht in der Gesellschaft gelebt wird, wenn es passend gemacht wird durch seine selektive Anwendung, durch Uminterpretation seiner Inhalte, dann ist der Rechtsstaat tot.
Recht und Rechtsprechung sind immer gesellschaftlich und politisch determiniert. So wird Recht zu Unrecht.
Die Nazis, also die von 33-45, haben den Eigentumsbegriff umdefiniert zu einem vom Staat verliehenen Privileg das vom gesellschaftlichen Verhalten abhängig gemacht wurde. So konnten „Volksschädlinge“, wie man damals formulierte, und dann auch Juden, willkürlich aber rechtskonform enteignet werden.
Nicht anders verfuhr die DDR. Auch in der BRD lassen sich Beispiele in Verbindung mit der Treuhandanstalt belegen.

Eigentum in der NS-Zeit.