Der vertragliche Doktortitel, unvernichtbar

„Zur Vervollkommnung des sozialistischen Rechtes im Rechtsverwirklichungsprozess”.

„Der VIII. Parteitag der SED steckte die Aufgaben für die nähere und weitere Zukunft der sozialistischen Gesellschaft in der DDR ab. In der DDR geht es zur Zeit um die allseitige und umfassende Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft.“

Der “sozialistische Staat schützt und fördert… auf wissenschaftlicher Grundlage vorausschauend die Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft“.

Mit diesen und ähnlichen juristischen Abwägungen konnte man eine wissenschaftliche Arbeit erstellen, einen Doktor der Rechte erwerben, oder man konnte ihn auch wie 347 Doktores an der „Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit“ erarbeiten.

Alle diese Doktortitel sind unanfechtbar, denn sie wurden in der „DDR“ erworben. Was auch immer in den Arbeiten steht, auch wenn sie zu 100% aus abgeschriebenen Parteitagsbeschlüssen, oder simplen Plagiaten bestünden, sie sind unanfechtbar.

Einigungsvertrag, Artikel 37, Bildung

Das Recht auf Führung erworbener, staatlich anerkannter oder verliehener akademischer Berufsbezeichnungen, Grade und Titel bleibt in jedem Fall unberührt.

Das ist Gleichheit vor dem Gesetz, nur gibt es eben Gesetze, die nicht für alle gelten, sondern bevorzugt für Menschen mit einer entwickelten sozialistischen Persönlichkeit.

Quelle1 = Quelle 2