Wissen ist Macht! – GEZ oder Freeware oder Informationssteuer, oder auch nicht.

Ein neues Gebührenmodell statt der GEZ ist eine gute Idee.
In der Diskussion sind zwei Gebührenmodelle. Beiden gemeinsam ist, dass es zukünftig keinen verminderten Tarif mehr für Internetgeräte geben soll. Auch Internetnutzer in Haushalten ohne Fernseher sollen GEZ-Vollzahler werden.
Die althergebrachte Nutzung „Fernsehen“ und „Radio“ wird sich vermutlich soweit wandeln, dass unser öffentlich rechtliches Geräte-Gebührenmodell dem nicht mehr entspricht. Eine Steuer auf den Zugang zu Information ist es aber erst Recht nicht. Da nicht nur der Fernsehempfang betroffen wäre, sondern schlicht jeder Computer, wäre es eine Besteuerung des Zugangs zu Information. Das Internet und damit Computer, sind heute bereits das wichtigste unzensierte Informationsmedium weltweit. Sie werden bald wichtiger sein als Rundfunk und Fernsehen.
Die zwei vorgeschlagenen Varianten:
Die Informationssteuer:
Im Falle der “Haushaltsabgabe” würde die Abgabenpflicht für die Öffentlich-Rechtlichen von jeglicher Mediennutzung abgekoppelt. Zahlungspflichtig wäre zukünftig jeder Haushalt, unabhängig vom Gerätebesitz.
Die Informationssteuer:
Bei einer “modifizierten Geräteabgabe” soll zukünftig schon der Besitz auch nur eines Gerätes aus der Gruppe TV, Radio, PC und Smartphone die volle Abgabenpflicht nach sich ziehen. Die Beweislast soll zudem umgekehrt werden: Zukünftig soll der Gebührenpflichtige nachweisen müssen, dass er keines der Geräte besitzt – nicht mehr die GEZ.
Da wäre es doch eine interessante Variante im Gegenzug alle Produkte der gebührenfinanzierten Sender zu Freeware* zu machen. Außerdem müssten sie selbstverständlich dauerhaft zum Download angeboten werden und selbstverständlich müssten die Anstalten alle Programme als Live-Internetstream anbieten. Hätte was.
*Als Freeware bezeichnet im allgemeinen Sprachgebrauch Software, die vom Urheber zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung gestellt wird. Freeware  darf nicht mit freier Software (engl. „free software“) verwechselt werden, die im Gegensatz zu Freeware weitläufigere Freiheiten, wie Veränderungen an der Software, gewährt.

Ein neues Gebührenmodell statt der GEZ-Gerätegebühr ist eine gute Idee.

In der Diskussion sind zwei Gebührenmodelle. Beiden gemeinsam ist, dass es zukünftig keinen verminderten Tarif mehr für Internetgeräte geben soll. Auch Internetnutzer in Haushalten ohne Fernseher sollen GEZ-Vollzahler werden.

Die althergebrachte Nutzung „Fernsehen“ und „Radio“ wird sich wandeln. Dass unser öffentlich rechtliches Geräte-Gebührenmodell dem nicht mehr entspricht ist offensichtlich. Eine Steuer auf den Zugang zu Information ist aber erst Recht nicht zukunftstauglich. Es wäre nicht der Fernsehempfang gebührenpflichtig,  sondern schlicht jeder Computer, es wäre eine Besteuerung des freien Zugangs zu Information.
Das Internet und damit Computer, sind heute bereits das wichtigste unzensierte Informationsmedium weltweit. Sie werden bald wichtiger sein als Rundfunk und Fernsehen. Eine Besteuerung dieses Zugangs zu Information, wäre als hätte die Kirche die Erfindung des Buchdrucks mit einer Zwangstaufe aller Leser, nein aller Buchkäufer, verbunden.

Es wäre eine Besteuerung des Zugangs zu Information, denn es würde nicht mehr für das Informationsangebot der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten Grundlage der Gebühr sein, sondern das wichtigste Informationsmedium der Neuzeit mit allen Angeboten. Mit allen Angeboten, egal ob sie von Zeitungsverlagen oder Privatpersonen kommen. Es müsste gezahlt werden, egal ob die Information ein Blogger anbietet, Welt-online oder ARD und ZDF.

Die zwei vorgeschlagenen Varianten:

Die Informationssteuer I.:

  • Im Falle der “Haushaltsabgabe” würde die Abgabenpflicht für die Öffentlich-Rechtlichen von jeglicher Mediennutzung abgekoppelt. Zahlungspflichtig wäre zukünftig jeder Haushalt, unabhängig vom Gerätebesitz.

Die Informationssteuer II.:

  • Bei einer “modifizierten Geräteabgabe” soll zukünftig schon der Besitz auch nur eines Gerätes aus der Gruppe TV, Radio, PC und Smartphone die volle Abgabenpflicht nach sich ziehen. Die Beweislast soll zudem umgekehrt werden: Zukünftig soll der Gebührenpflichtige nachweisen müssen, dass er keines der Geräte besitzt – nicht mehr die GEZ.

Da wäre es doch eine interessante Variante im Gegenzug alle Produkte der gebührenfinanzierten Sender zu Freeware* zu machen. Außerdem müssten sie selbstverständlich alle Inhalte dauerhaft zum kostenlosen Download anbieten und die Anstalten müssten alle Programme als Live-Internetstream anbieten. Das wäre dann auch gleich das erste Mal echtes TV-on-demand. Hätte was.

*Als Freeware bezeichnet im allgemeinen Sprachgebrauch Software, die vom Urheber zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung gestellt wird. Freeware  darf nicht mit freier Software (engl. „free software“) verwechselt werden, die im Gegensatz zu Freeware weitläufigere Freiheiten, wie Veränderungen an der Software, gewährt.

Informationsquelle: Carta.info