Meinungsfreiheit und Denken trotz Parteizugehörigkeit

Jeder Bürger hat das Recht auf eine eigene Meinung, jeder Bürger hat das Recht Mitglied in einer politischen Partei zu sein. Mehr noch, jeder Bürger sollte sich politisch engagieren, denn nur dann kann Demokratie funktionieren.

Jeder Bürger, das gilt auch für den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts. Auch er hat das Recht in einer Partei zu sein.

Die Mitgliedschaft in einer Partei schließt eigenständiges Denken nicht aus. Die Mitgliedschaft in einer Partei bedeutet auch nicht, dass man Sprachrohr dieser Partei ist. Mitgliedschaft in einer Partei bedeutet nur, dass man dort seine Meinung einbringt, dass man dort an der Demokratie mitgestalten will. Das gilt auch für den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts.

Warum das jetzt? Weil ich gerade bei dem wichtigsten deutschen juristischen Verlag dieses auf der Website gefunden habe:

Papier warnt vor privater Überwachungsgesellschaft
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier (CSU), sieht den Datenschutz vor allem von privater und weniger von staatlicher Seite bedroht. «Ich sorge mich jedenfalls mehr darum, dass wir uns zu einer privaten Überwachungsgesellschaft internationalen Ausmaßes verwandeln, und dies auch noch weitgehend freiwillig»
Papier warnt vor privater Überwachungsgesellschaft.

C.H. Beck Verlag

Was mich da ärgert?

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier (CSU)

Das „CSU“ hinter dem Namen ist eine schlichte journalistische Frechheit. Der Mann hat diese Äußerung nicht als Vertreter der CSU gemacht, was dieser Zusatz ausdrückt. Es unterstellt, dass er seine Tätigkeit als Präsident des Bundesverfassungsgerichts im Auftrag der CSU ausführt.

In einer Schülerzeitung kann man solch journalistischen Dilettantismus tolerieren, in Deutschlands führendem juristischen Verlag ist es nicht hinnehmbar. Es beschädigt das Ansehen der Person und des Gerichts.