Wir gedenken der Toten, wir ehren ihr Andenken, sie sind uns Maßstab und Vorbild.
Das gilt nicht für alle Toten, aber vor Menschen, deren Mut wir bewundern, deren Kreativität uns begeistert, deren Forscherleistung die Menschen weiter gebracht hat oder deren moralische und philosophische Erkenntniss uns Leitbild sind, deren Leben uns Leitlinien geben kann, vor diesen Menschen verneigen wir uns.
Wir ehren sie. Wir ehren sie durch ein würdiges Angedenken.
Wir tun dies auch, weil nicht jeder von uns Besonderes leistet, wir aber als Gesellschaft solche Leistungen brauchen, und sie uns als Gesellschaft gerne zurechnen als Leistung der Gesellschaft.
Wir ehren solche Leistungen nicht als Einzelner, sondern als Gesellschaft, der Staat tut es in unserem Namen und Auftrag.
Das Land Berlin tut es.
Da Land tut es zum Beispiel durch sogenannte „Ehrengräber“. Sie sollen Respekt und Anerkennung für den Verstorbenen zeigen, die in der Gesellschaft für ihn empfunden werden.
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