Merkel und die von Klaeden Brüder – Die Lüge vom Leistungsschutzrecht.

20121127-175444.jpgEs ist ein aufrechter Skandal.
Er ist vom bekanntesten deutschen Blogger, Sascha Lobo, beschrieben, aber niemand will darüber reden? Warum nicht?
Doch, es will noch einer darüber reden, auch ein „Alphablogger“, und auch er mit einem sehr abgewogenen klugen Statement, Stefan Niggemeier.

Traut sich keiner der etablierten Qualitätsjournalisten etwas gegen Springer zu sagen? Haben alle Angst, dass Springer mit ihnen Fahrstuhl fährt?

Es geht um die Rettung des Qualitätsjournalismus, also zuerst um „Bild“ und „BamS“, dann auch um „Welt“ und „WamS“. Es geht also um die Rettung der Welt.
Google soll zahlen wenn sie auf Presseerzeugnisse linken, dazu aber daraus zitieren. Das wollen die Verlage, allen voran Springer, verhindern. Naja, nicht verhindern, sie wollen es bezahlt haben. Verhindern könnten sie es sofort.

Auch die „Welt“ hat eine robots.txt, in der sowas geregelt wird: http://www.welt.de/robots.txt
Mit der folgenden Syntax erlauben Sie keinem Suchmaschinen-Robot, auch nur irgendetwas von ihren Daten auszulesen:
User-agent: *
Disallow: /
Und schon ist ihre Leistung perfekt geschützt. Google und all die anderen werden den Qualitätsjournalismus des Springerverlags vollstängig schützen, sie werden nicht daraus zitieren, und so von den Leistungen des Springerverlags nicht mehr profitieren.

Warum macht Springer das nicht?
Weil niemand mehr Leser zu Springer spült als Google & Co. In der Biologie nennt man das eine Symbiose, in den Chefetagen der Konzerne eine WinWin-Situation. Beide profitieren, keinem wird geschadet. Das aber will Springer nicht, sie wollen den ganzen Kuchen für sich.

Der Hebel ist die Forderung nach einem Leistungsschutzrecht für Presseverlage.

„Mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverlage wird den Presseverlagen das ausschließliche Recht eingeräumt, Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen.“
Natürlich soll damit nicht Google verboten werden Springers Qualitätsinhalt zugänglich zu machen, nein. Das ausschließliche Recht ist kein unveräußerliches. Wer zahlt, der darf!

Vielleicht kann man damit aber auch gleich die lästigen Schmeißfliegen der Blogger und Kleinverlage verbieten?
Beim Finanzamt und Abmahnanwälten ist jeder Blogger mit Werbung auf der Webseite schnell gewerblich. Was ist ein Presseerzeugnis? Nur Gedrucktes? Ist diese kleine Kommentarseite ein Presserzeugnis? Die Vereinszeitung? Das regionale Käseblatt eines engagierten Pioniers? Wer darf dann noch im Internet schreiben?
Darf dann außer den bekannten Großverlagen nur noch der schreiben, der nachweisen kann, dass ihm ein Presseausweis verweigert wurde? Seine Möglichkeiten zur Recherche, der Schutz seiner Quellen wären gefährdet, aber er dürfte alles schreiben. Ich finde Herrn Wallraff unerträglich, aber ich will ihm das Schreiben nicht verbieten.

Zensur ist nicht gewollt, aber das Recht auf freie Verbreitung eigener Informationen kann man so beschränken. Können die Großverlage der Versuchung widerstehen? Wer kann sich wehren wenn sie kleine Selbstverlage oder einzelne Journalisten verklagen?

Und nochmal: Google referenziert und zitiert nur, was der Verlag zulässt. Schlimmer noch, die Redaktionssysteme sehen für jeden einzelnen Artikel die Anweisung für Google & Co vor: „index“ oder „noindex“. Zweimal dürfen Sie raten was dabei die Standardeinstellung ist.
Natürlich spielt aus SEO, Search Engine Optimisation-Suchmaschinenoptimierung, also die für Google optimierte Aufbereitung der Seiten, bei Springer eine große Rolle. Natürlich tun sie alles, um bei Google & Co ganz vorne zu sein.

Die Großverlage als treibende Kraft, allen voran der Axel Springer Verlag, wollen nicht ihre Leistung geschützt wissen, sie sind futterneidisch und wollen ein größeres Stück vom Kuchen. Sonst nichts.
Google sollte einfach vorauseilend dem Wunsch der Verlage entsprechen und für drei Tage nicht auf Erzeugnisse des Springerverlags verlinken. Ob Springer sich dann wohl bedankt, oder eher beschwert? Ob sie womöglich den Vorwurf der Geschäftsschädigung, Diskrimminierung, Zensur und die Forderung nach Schadenersatz in den Raum stellen?

Wer seine Leistung exklusiv will, sie ohne Suchmaschinen vermarkten will, der kann und soll es tun.
Die Mittel dazu hat jeder. Die Kleinen genauso wie die Großen. Nur soll er mir nicht dreist ins Gesicht lügen wie der Springerverlag.

Dann ist da noch eine kleine Seltsamkeit am Rande, eine springertypische?
Welche Rolle spielen die Brüder von Klaeden?
Einer sitzt bei Springer, einer bei Frau Merkel.

Alles Zufall, und ein Schelm der Böses dabei denkt.